Der Vorstand
Sabine Reimers-Mortensen
1. Vorsitzende
"Ich bin empört über die Missachtung der Interessen der Tierhalter bei der Novellierung der GOT. Ich setze mich dafür ein, dass die Tierarztkosten für die vielen Millionen Tierhalter in Deutschland bezahlbar bleiben, damit unsere Tiere auch zukünftig umfassend tierärztlich versorgt werden."
Jens Thormählen
Stellv. Vorsitzender
Im direkten Vergleich der Behandlungskosten nach der alten und neuen GOT sowie den europäischen Nachbarländern, sind seit dem 22. November 2022 in den Abrechnungen deutliche Erhöhungen der Kosten von 100% bis zu 300% festzustellen. Da ist aus meiner Sichte kein Inflationsausgleich entstanden sondern eine willkürliche Erhöhung. Ich möchte den VDTH unterstützen einen fairen Ausgleich zu erwirken.
Sabine Verhaagh
Kassenwartin
Mein Hintergrund ist ein aktives Familienleben mit Hase, Katze, Ziege, Hund und Pferd und langjährige ehrenamtliche Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden mit Tierbezug.
Tiere bereichern das tägliche Leben. Inniger Bezug zu Tieren wirkt heilsam für Senioren und hat hohen pädagogischen Wert für Kinder und Heranwachsende. Private Tierhaltung darf deshalb nicht schlechtgeredet werden oder nur ausgewählten Kreisen vorbehalten sein. Landwirtschaftliche Tierhaltung darf weder pauschal geächtet noch zur Existenzbedrohung werden. Meine Devise: Kommunikation statt Konfrontation!
Jan Lüneburg
Stellv. Vorsitzender
Dieser Text ist aktuell noch in Arbeit.
Ernst-Burchard Hedden
Beisitzer
Veterinärmedizin
Als selbstständiger Tierarzt war ich 30 Jahre in eigener Praxis tätig und habe Rinder, Schweine, Schafe und Hobbygeflügelhaltungen betreut. Schon seit Jahren züchte ich vom Aussterben bedrohte Haustierrassen, Rassen, die als Genreserve für unsere Leistungszuchten sehr wertvoll sind aber finanziell wenig profitabel.
Sollte die „GOT“ in der aktuellen Form bestehen bleiben, fürchte ich das endgültige Aus für viele Zuchten in diesem Bereich!
Die Beitragsordnung
Beitrags- und Gebührenordnung des Vereins Deutscher Tierhalter e.V.
Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung
§6 Mitgliedsbeiträge
(1) Jedes Mitglied ist zur Zahlung eines Jahresbeitrags verpflichtet.
(2) Die Höhe und Fälligkeit des Jahresbeitrags werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
(3) Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten und wird mit der Aufnahme in den Verein fällig. Im Falle des Beitritts während des laufenden Geschäftsjahres ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten.
Einzelpersonen 25,00 Euro
Organisationen mit
1 – 100 Mitgliedern 50,00 Euro
101 bis 500 Mitgliedern 100,00 Euro
501 bis 2.500 Mitgliedern 250,00 Euro
mehr als 2.500 Mitgliedern 500,00 Euro